Ergänzung zu der Antwort der Stadtverwaltung vom 2020-11-26 (Eine Umsetzung ist nicht möglich, da Kreisverkehre in Deutschland nicht mit einem Radfahrstreifen ausgerüstet werden dürfen...) -2020 wurde während der Sanierung der Bahnhofsstraße die Fahrbahn im Kreisverkehr zwischen Landskronstr. und Cottbuser Str. durch eine gelbe "Sperrlinie" eingegrenzt. - Bei der verfügbaren Fahrbahnbreite würde keine Einschränkung für den KFZ-Verkehr enstehen, wenn diese Eingrenzung für den gesamten Kreisverkehr dauerhaft durch eine "Sperrlinie" erfolgen würde Der so gewonnene Platz kann als Radspur markiert werden, die sich nun nicht mehr "im" Kreisverkehr befindet. An den Einmündungen kann eine Hervorhebung in Rot erfolgen. -Es sind keinerlei bauliche Veränderungen erforderlich, es entstehen also auch keine Probleme mit dem Denkmalschutz. -die beiden Fotos zeigen eine Lösung am Kreisverkehr in Stade (Niedersachsen)