Vielen Dank für Ihre Mühe und die detailreiche Zusammenstellung. Laut den aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ist eine gemeinsame Führung mit dem Fußgängerverkehr ab einer Breite von mind. 2,50 m zulässig. Diese Breite haben wir bedauerlicherweise hier nicht, so dass eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Freigabe des Gehweges für den Radverkehr in der aktuellen Situation nicht möglich ist. Die Straßenverkehrsbehörde möchte sich hierzu mit dem LASuV (Zuständigkeit für Bundesstraßen) abstimmen. Wir befürworten hier einen Schutzstreifen, der die Einordnung von Radfahrern auf die mittlere, geradeaus führende, Spur für die Autofahrer verdeutlicht.